SONDERBARE BAUAKTIVITÄTEN
In den beiden unmittelbar östlich angrenzenden Baugrundstücken ist seit geraumer Zeit ein erhöhtes Aktivitätsniveau der besonderen Art festzustellen.
Während auf Grundstück „A“ bisher nur überwiegend Baumaterial hin und her bewegt wurde, Erdhügel verschoben , das Fundament ausgehoben und mit einer dünnen Betonschicht überzogen wurde, hat man nun auch auf Grundstück „B“ mit Vermessungsarbeiten begonnen.
Dieselbe Vermessungstruppe, die Festpunkte des Grundstückes „B“ durch Erdhügel vermessen kann ! Die Grundstückseigentümer stehen sich jetzt wohl gegenseitig im Wege. Die Grundstückseingrenzung „B“ mit rot-weissen „Flatterleinen“ gekennzeichnet, verlaufen hinter dem Erdhügel des von „A“ beanspruchten Areals. Was nun ?
Was will man auf Grundstück „A“ überhaupt errichten ? Einen Pool für Nichtschwimmer ?
Die Moniereisen, sauber in Nord-Süd-Ausrichtung auf städtischen Grund abgelegt, mehrfach umgeladen, rosten nun vor sich hin.
Niemand hier beginnt im Winter mit Fundamentarbeiten.
Samstag, 13. Dezember 2008
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