Dienstag, 11. November 2008

ZU DEN ZURÜCKLIEGENDEN EINBLENDUNGEN – MIKROWELLENWAFFEN -

Die Internetseiten sind voll, es existieren foren, in denen sich Geschädigte in Selbsthilfegruppen zusammengefunden haben und die Phänomenologie: Erscheinungsformen, gesundheitliche Schäden etc., sind weitestgehend auf einen Nenner zu bringen !

Es wäre höchste Zeit, sich mit diesen Vorgängen wissenschaftlich und sicherheitspolitisch zu befassen, weil sie eine nicht mehr zu übersehende Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen.

Was passiert ?Firmen konstruieren technische Mikrowellengeräte für Polizeifahrzeuge, die Fahrzeuge stoppen sollen! Welchen gesundheitlichen Risiken sind die Kfz.-Führer dabei ausgesetzt ? Es ist einfach nicht mehr zu verstehen, wie leichtfertig und verantwortungslos mit dieser WAFFE umgegangen wird.

Nach dem Prinzip der „geteilten Verantwortung“, weil es ein bundesweit länderübergreifendes Thema ist und wohl auch weltweit auftritt, wird die Verantwortung von einer Institution auf die andere geschoben, bis kein Verantwortlicher mehr vorhanden ist.

Allein an dem Thema: Gesundheitliche Schäden durch handy-Strahlung, das umstritten ist, sollte man auch mal Aussenseiter zu Kennnis nehmen :


Mikrowellen und ihre Folgen: Forscher kommen zu erschreckenden Schlüssen – doch die deutsche Politik hält die Grenzwerte hoch
Was Studien zur Handy-Gefahr sagen
Quelle:frankenpost online
VON THOMAS HANEL
Der Beschluss deutscher Versicherungskonzerne, die Risiken elektromagnetischer Strahlung aus den Leistungskatalogen zu streichen, ist ein klarer Hinweis auf die Unwägbarkeit künftiger finanzieller Konsequenzen. Die können, wie die Allianz offiziell erklärte, ,,verheerend‘‘ sein, sollte sich die Gefährlichkeit des Elektrosmogs irgendwann wissenschaftlich nachweisen lassen. Dass in der Branche die Alarmglocken schrillen, hat seinen Grund: Ein Reinfall wie der mit Asbest soll nicht wieder vorkommen. Lange Zeit galt der Dämmstoff als unbedenklich, bis klar wurde, dass die Faser Krebs erzeugt. Mit einem Schlag wurden die Versicherer vor allem in den USA mit Milliardenklagen überzogen – und mussten zahlen.
Nicht eine einzige Reaktion
Wenn schon Unternehmen hier eine Parallele zur elektromagnetischen Strahlung sehen, müsste es Politik erst recht. Doch unsere gewählten Vertreter haben sich anders eingerichtet, und so war es kein Wunder, dass nicht eine einzige Reaktion auf die Weichenstellungen des Wirtschaftszweigs kam. Wieso auch, es ist ja Vorsorge mit Grenzwerten getroffen: Sie liegen für Mobilfunk-Sendeanlagen im D-Netz bei 470 Mikrowatt (470 millionstel Watt) pro Quadratzentimeter und im E-Netz bei 950 millionstel Watt. Das soll heißen: Bis zu diesem Wert, festgelegt von der Strahlenschutzkommission und abgesegnet von der Bundesregierung, gilt die Mikrowellen-Strahlung in unserm Land als gesundheitlich unbedenklich.
Über die Schädlichkeit der Strahlung gehen die Meinungen allerdings weit auseinander, und obwohl tatsächlich wissenschaftlich nichts bewiesen ist, gibt es doch zahllose Studien, die Anlass zum Handeln sein müssten. International anerkannte Fachleute haben sie ausgearbeitet.
Bepulste Menschen
Die neue Mobilfunktechnik beruht auf gepulsten Frequenzen: Die Mikrowellen werden bei einem Anruf mit Nachrichten beladen, und das Handy knipst das empfangene Signal hunderte Male in der Sekunde ein und aus, es ,,pulst‘‘. Während eines Gesprächs schießt ein Handy jede Sekunde 217 Energieblitze weg. Die Basis-Stationen der schnurlosen Heimtelefone wiederum sind wie kleine Mobilfunksender. Sie strahlen wie die großen Masten ununterbrochen .
Der Medizinphysiker Dr. Leberecht von Klitzing, Universität Lübeck, stellte fest:
Sind Menschen über längere Zeit gepulsten Mikrowellen ausgesetzt, dann können sie schon bei 0,001 Mikrowatt Strahlungsleistung pro Quadratzentimeter krank werden (gesetzlicher Grenzwert noch einmal: zwischen 470 und 950 Mikrowatt). Klitzing beschrieb die Beschwerden so:
Schlafstörungen, Konzentrationsschwächen, Herzrhythmus-Störungen, Ohrensausen, allergische Reaktionen bis hin zu einem veränderten Blutbild. ,,Diese vor allem bei Kindern beobachtete Krankheitsäußerung durch nicht ausgereifte rote Blutkörperchen‘‘, erklärte Klitzing, ,,war innerhalb weniger Tage umkehrbar und zu heilen, wenn die Mobiltelefonanlage abgeschaltet wurde.‘‘ Messungen des Physikers ergaben, dass, bei freier Sicht, ein Mobilfunksender noch in einer Entfernung von 2,4 Kilometern die 0,001 Mikrowatt abstrahlt. Klitzing widerlegte auch die Behauptung, direkt unter den Sendeantennen strahle es kaum oder überhaupt nicht.
Der Baubiologe Wolfgang Maes aus Neuß untersuchte mit Ärzten über 6000 Wohnungen auf Strahlungswirkungen. Sein Fazit: Manche Menschen reagieren schon bei einem Bruchteil des von Klitzing festgestellten Wertes mit ,,Befindlichkeitsstörungen‘‘. Die größte Studie, die zu diesem Thema je gemacht worden ist, in Schweden mit 11 000 Menschen, brachte ein ähnliches Ergebnis. Der Frankfurter Professor Dr. Peter Semm kam zu dem Schluss, dass schon ,,weit unterhalb des deutschen Grenzwertes Nervenzellen falsch reagieren‘‘. Amerikanische Forscher stützten seine Aussage.
Bei der Bürgerwelle im oberbayerischen Weilheim, der Dachorganisation vieler Bürgerinitiativen, liegen stapelweise Erfahrungsberichte betroffener Menschen:
Bauern, in deren Nähe Mobilfunkmasten aufgestellt worden waren, teilten mit, sie hätten mit ihren Tieren massive Probleme bekommen, die es vorher nicht gegeben habe. Bei Rindern wurden zehnmal mehr Zwillinge geboren, und: 80 Mal mehr Missgeburten, zu frühes Abkalben, viele Totgeburten, häufige Unfruchtbarkeit – auch bei Schweinen. Auch um die Gesundheit der Bauern war es oft schlecht bestellt, ganze Familien erkrankten, unter anderem an Durchblutungs-Störungen und Asthma-Anfällen, die sie nie hatten.
Handys neben Ratten
Ein Mediziner aus dem Landkreis Hof macht auf folgende Studien aufmerksam:
Zwei Handys wurden neben mehrere Ratten gelegt, die nach 40 Tagen getötet wurden. Die völlig intakt gewesenen Hirne der Tiere wiesen nun schwarze Löcher auf – zerstörte Nerven. In Brutkästen wurden Handys neben Eier gelegt. Ergebnis: Hühner-Missgeburten. Der Münchner Professor Dr. Franz Adlkofer fand, im Auftrag der EU forschend, heraus, dass elektromagnetische Strahlung mitunter das Erbgut verändert, was dann ,,in der Regel zu Krebs führt‘‘ (so der Professor).
Die Telekom habe, erklärt der Mediziner weiter, im Jahr 2000 eine Studie fertigen lassen. Ergebnis der Experten des Instituts ecolog: Die heutigen Grenzwerte seien viel zu hoch, ein tausendstel davon sei zu empfehlen. Telekom hat die Studie nicht veröffentlicht, und Reaktion der Politik: keine.
Der Arzt: ,,Bevor ein Medikament eingeführt wird, geht eine lange Testphase voraus, in der es auf Schädigungen geprüft wird.‘‘ Das soll sagen: Die neue Mobilfunktechnik wurde erlaubt, ohne die Folgen vorher genau abzuklären, und ohne ausreichendes Wissen um die Gefahren wurde die Messlatte der Grenzwerte hoch gelegt. Die Liste international anerkannter Strahlenschutz-Fachleute im In- und Ausland und von Ärzten, die warnend den Finger heben, ist lang, sehr lang, Erklärungen liegen uns zu Dutzenden vor, die Einschätzungen stehen alle im Einklang. Die Gruppe der wissenschaftlichen Kontrahenten beruft sich auf den fehlenden Beweis der Schädigungen durch den Elektrosmog.
Der Politik aber sollten die Anzeichen und bisherigen Untersuchungen reichen, um zu handeln. Ein Blick auf andere Länder könnte helfen: Warum wohl ist der Grenzwert in der Schweiz mit zehn Mikrowatt bis zu 95 Mal niedriger als unserer? Warum liegt er im österreichischen Bundesland Salzburg bei 0,01 und in der italienischen Toskana bei 0,05?
Mit Geld geködert
Dass in Berlin nichts geschieht, entlässt Kommunalpolitik nicht aus ihrer Verantwortung gegenüber dem Bürger. Doch in den Städten und Gemeinden und in den Fluren sprießen Mobilfunkmasten und Antennenanlagen – auch auf Hausdächern. Die Besitzer werden von den Unternehmen mit Geld geködert. Mangel an Information mag der Grund sein, dass hier immer wieder Ja gesagt wird: Zeichen einer Gesellschaft, die zu allem greift, was man ihr nur bietet und die sich nicht mit kritischen Fragen aufhält. Mandatsträger haben einen anderen Auftrag als den, die Kassenlage mit den Mietraten der Netzbetreiber zu bessern. Man könne nichts machen, die Rechtslage sei eindeutig, so ist zu hören.
Es geht auch anders:
Im niederbayerischen Neukirchen vorm Wald setzte sich eine Bürgerinitiative vor dem Verwaltungsgerichtshof in München durch, der die Gemeinde verpflichtete, gegen den Bau eines Mobilfunkmastes ,,alles zu tun, was in ihrer Macht steht‘‘. In Fürth wehrt sich die Stadtverwaltung gegen den Betreiber O2, der mit Genehmigung der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation einen Sender direkt neben einen Kindergarten stellen durfte, weil er die Grenzwerte einhält. Ziel der Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach: der Mast soll weg. Und: Der Stadt sind die Strahlengrenzwerte zu hoch, sie befürchtet eine Gefahr für die Kinder, zudem eine Wertminderung des Grundstücks.
In Weißenstadt protestierten über tausend mutige Bürger mit ihren Unterschriften gegen die Kommunalverwaltung, die einen Sendemast auf dem Bauhof-Gelände erlauben will. Der Stadtrat segnete den Plan dennoch ab. Nicht vergebens war ein Bürgerbegehren in Schwarzenstein, Stadt Schwarzenbach am Wald. Das Ratsgremium hatte schon eine Bauvorgenehmigung für eine Sendeanlage erteilt, als es nach dem Protest von 90 Prozent der Schwarzensteiner den Beschluss zurücknahm.
Es ist unbegreiflich, wieso Handys produziert werden, die ohne Rücksicht auf gesundheitliche Einbußen die ganze Palette elektronischer Neuerungen bieten müssen – mit leistungsstarken und strahlenintensiven Anlagen im Gefolge –, und weshalb sich Kommunalräte und Abgeordnete und Regierungen derart vor den Karren einer ganzen Industrie spannen lassen. Die Arbeitsplatz-Argumente gewinnorientierter Unternehmen können zum Bumerang werden – wenn die Gemeinschaft für politische Versäumnisse nicht nur körperlich, sondern auch finanziell büßen muss, indem die Gesundheitskosten in einem nie dagewesenen Maße gesprengt werden. Beide Gefahren sind gegenwärtig.

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