Mittwoch, 21. Januar 2009

Nicht aufklärbare Vorgänge i.Z.m. Mikrowellenterror - mind control ?

Allgemeines

In einem Ermittlungsvorgang müssen Sachbeweise und Zeugenaussagen zusammenfassend übereinstimmen, um einen strafrechtlich relevanten Tathergang zu manifestieren.
Hierzu zählen Sachbeweise, Augenscheinnahme, Urkunden, Zeugen und eigene Wahrnehmungen.
Das weiss jeder polizeiliche Berufsanfänger ( "Eselsbrücke : SAUZE" )

Was ich persönlich nun seit fast 2 Jahren über mich ergehen lasse, ist ein strafrechtlich relevanter Tatbestand !
Seitens der Täter und seitens der Behörden in Deutschland , die versucht haben, Vorgänge aufzuklären und dabei infolge Inkompetenz gescheitert sind.

Zeugen bleiben aber Zeugen, auch wenn sie meinen, schweigen zu müssen. Es gibt keine juristischen Möglichkeiten, Zeugen unter die Schweigepflicht zu nötigen. Das ist nur bei Beamten möglich. Alles andere sind Rechtskonstruktionen,die keinen Bestand haben.

Diese Zeugen sollten sich darüber im klaren sein, dass sie durch ihr konformistisches und unterwürfiges Vehalten einer Entwicklung in unseren Rechtssystem Vorschub leisten, die es ermöglicht, verfassungsmässige Grundrechte ausser Kraft zu setzten, mit fragwürdigen Polizeigesetzen der Gefahrenabwehr, mit denen alle alle Möglichkeiten der Überwachung der Bürger in diesem Lande unter Umgehung der Strafprozessodrnung möglich sind.

Diese Zeugen haben bereits verhindert, dass illegale und strafrechtlich relevante Sachverhalte in das Blickfeld der Öffentlichkeit kommen. Sie sollten sich aber darüber im Klaren sein, dass sie die Wegbereiter einer Entwicklung sein werden, die es obrigkeitlichen Institutionen ermöglicht, in die intimsten Bereiche menschlicher Grundrechte einzugreifen. Und das legal.

Ich persönlich akzeptiere das nicht.
An meiem psychischen und physichen Zustand hat sich seit 2 Jahren nicht geändert.
Ich werde diese Vorgänge auch weterhin in das Internet stellen. Das Internet vergisst nicht !

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